AGB

AGB:

Original ACTIONRIB GmbH
Robert-Lehr-Ufer 31
40474 Düsseldorf

Mobil: +49(0)171 5894433
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Web: www.actionrib.de

Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf
Geschäftsführer: Frank von Felbert
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Registernummer: HRB 65377

USt-IdNr. DE 276787677

I. Vorbemerkungen

Die Firma Original ACTIONRIB GmbH (im Folgenden Veranstalter genannt) führt Veranstaltungen im Bereich sportlicher RIB-Events, Skippertraining, Ausbildungsfahrten, sowie Schnupperkurse für Bootsfahrschulen durch. Die Veranstaltungen sollen den Teilnehmern den Spaß am Wassersport vermitteln, und für die Gefahren auf dem Rhein, oder anderen Gewässern sensibilisieren. Darüber hinaus tritt die Firma Original ACTIONRIB GmbH als Vercharterer von Booten auf. Zwingende Voraussetzung für das Chartern von einem unseren Booten ist ein Bootsführerschein für die beabsichtigt zu befahrenden Gebiete (mindestens SBF Binnen, SBF See, SKS), sowie der glaubwürdige Nachweis von Erfahrung mit hochmotorisierten Booten. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Buchungen (Verträge/ Charterverträge) zwischen dem Veranstalter und den Veranstaltungsteilnehmern. II. Vertrag, Volljährigkeit

1. Die Anmeldung des Teilnehmers zu einer Veranstaltung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über das Internet erfolgen. Sie ist in jedem Fall verbindlich. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt jedoch erst durch die Bestätigung des Veranstalters und die Akzeptanz der AGB endgültig zustande. Die Bestätigung, für die es keine besondere Form bedarf, erfolgt durch Übersendung einer Rechnung, bzw. Buchungs/ Reservierungsbestätigung. 2. Der Teilnehmer versichert mit der Rücksendung des unterschriebenen Vertrages, dass er volljährig ist. 3. Teilnehmer unter 18 Jahren sind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. deren Vollmacht zur Teilnahme zugelassen. Teilnehmer unter 10 Jahren bedürfen der Rücksprache.

III. Vergütung

1. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den bei Vertragsschluss mitgeteilten Preisen. Die Vergütung ist grundsätzlich im Voraus fällig, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Maßgeblich ist für die Zahlungsfrist das in der Rechnung angegebene Datum. 2. 30 % der vereinbarten Vergütung sind sofort nach Vertragsabschluss fällig, 70 % spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Den Vertragspartnern bleibt es unbenommen eine abweichende Individuallösung zu vereinbaren. 3. Soweit die Vergütung nicht entsprechend Punkt 2 vor Veranstaltungsbeginn, auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen wurde, bzw. bei kurzfristigeren Anmeldungen der Veranstaltungsteilnehmer die vereinbarte Vergütung nicht sofort vollständig zahlt, behält sich die Veranstalterin vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe der unter IV. dargelegten Stornierungsgebühren zu fordern. 4. Der vereinbarte Preis umfasst in der Regel die Nutzung des Bootes samt Ausrüstung, Benzin & Betriebsstoffe, Slip-Trailer- und Schleusengebühren, sowie die Haftpflich- und Kaskoversicherung für das Boot. Insbesondre bei Events ist ein Skipper nicht automatisch Bestandteil des Vertrages, er kann auf Wunsch jedoch kostenlos zur Seite gestellt werden.

IV. Stornierung

1. Der Veranstaltungsteilnehmer kann vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fall ist der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet, folgende Stornierungsgebühren zu übernehmen: Bei einer Stornierung bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 20 Prozent der vereinbarten Vergütung und bei einer späteren Stornierung bis zu einem Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 Prozent der vereinbarten Vergütung. Bei Nichtantritt am Veranstaltungstag werden 100 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig. 2. Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Für die Frist gilt das Datum des Poststempels. 3. Dem Veranstaltungsteilnehmer steht es frei, in diesen Fällen dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Des Weiteren behält sich die Veranstalterin im Falle der Stornierung vor, anstelle der pauschalen Ersatzansprüche die tatsächlich entstandenen Mehrkosten geltend zu machen. Diese Mehrkosten werden unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaig anderweitigen Verwendung der Leistung berechnet. 4. Für Umbuchungen nach Vertragsschluss, die auf Wunsch des Veranstaltungsteilnehmers vorgenommen werden, entstehen bei dem Veranstalter in der Regel dieselben Kosten wie bei der Stornierung. Der Veranstaltungsteilnehmer ist daher auch im Fall der Umbuchung verpflichtet diese Kosten zu tragen.

V. Absage durch den Veranstalter, Abbruch der Veranstaltung

1. Wird die unter VII. Abs. 1 genannte Mindestteilnehmerzahl für die benannten Veranstaltungen nicht erreicht, ist die Veranstalterin berechtigt, diese bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. 2. Die Veranstalterin ist außerdem berechtigt, die Veranstaltung bei ungünstigen Wetterverhältnissen wie zum Beispiel dichtem Nebel, hartem Wind (Windstärke 6 oder mehr), Eisgang oder bei technischen Defekten an den Wasserfahrzeugen abzusagen. Dasselbe gilt, soweit die oben genannten ungünstigen Wetterverhältnisse lediglich vorhergesagt sind. 3. Soweit die unter Abs. 2 genannten Wetterverhältnisse während der Durchführung der Veranstaltung auftreten, wird umgehend der nächste Hafen oder Anleger angelaufen. 4. Wird die Veranstaltung nach Vertragsabschluß infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, kann der Vertrag seitens der Veranstalterin aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Veranstalter ein Entgelt verlangen. 5. Im Fall der Absage durch den Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn, vgl. Abs. 2, verpflichtet dieser sich, die Absage dem Veranstaltungsteilnehmer umgehend anzuzeigen und er hat das Recht, dem Veranstaltungsteilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Kann ein Ersatztermin nicht gefunden werden, wird die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr umgehend erstattet. Hinsichtlich eines weiteren Schadenersatzanspruches gilt die Regelung des VI. Wird die Veranstaltung aus den in Abs. 3 genannten Gründen abgebrochen, gilt dasselbe, soweit die Veranstaltung zu weniger als 50 Prozent durchgeführt werden konnte. Wurde die Veranstaltung zu mehr als 50 Prozent durchgeführt, gilt allein die unter VI. genannte Regelung.

VI. Haftung

1. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer im Rahmen der Vertragsabwicklung entstehen, es sei denn, dass diese von dem Veranstalter oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind oder auf einer dem Veranstalter zurechenbaren Pflichtverletzung beruhen und das Leben, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt worden sind. 2. Der Veranstalter ist nach besten Kräften bemüht, die Veranstaltungsteilnehmer möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene An- und Ablegezeiten, sowie Liegeplätze können kurzfristigen Änderungen durch das Hafenamt oder die Wasserschutzpolizei in angemessenem Umfang unterliegen. Der Veranstalter wird sich bemühen, Änderungen von An- und Ablegezeiten, sowie Liegeplätze auf das notwendige Maß zu beschränken und die Veranstaltungsteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren. 3. Alle Veranstaltungsteilnehmer müssen vor Veranstaltungsbeginn eine Haftungsausschlußerklärung unterzeichen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Veranstaltungsteilnehmer ebenso, dass er den Anforderungen für die Ausübung und Teilnahme der Veranstaltung gerecht wird und dass in seiner Person und Gesundheit keine Hinderungsgründe vorliegen, die der Ausübung entgegenstehen könnten. Vorausgesetzt wird eine durchschnittliche körperliche Fitness, da die Ausübung der Veranstaltung eine psychische und physische Belastung mit sich bringt; ähnlich der Belastung beim Reiten oder Motorrad fahren. Teilnehmer mit Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, erhöhtes Risiko im Herz Kreislauf-System, Schäden und/oder Überempfindlichkeit am Bewegungs- und Stützapparat sollten vor der Fahrt Ihren Arzt konsultieren. Für abhanden gekommene oder beschädigte Wertgegenstände, Uhren, Schmuckstücke, Brillen und dergleichen kann keine Haftung übernommen werden. 4. Zwischen den Vertragspartnern wird ausdrücklich und unwiderruflich jede Haftung für Vorfälle während oder nach der Fahrt ausgeschlossen, die sich aus dem Gesundheitszustand des Teilnehmers ableiten lassen bzw. dessen Gesundheit betreffen. Die in diesem Vertrag vereinbarten Haftungsauschlüsse betreffen nicht nur Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, sondern auch gegenüber Angestellten und Helfern des Veranstalters.

VII. Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl bei einer Veranstaltung beträgt vier Personen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, tritt die unter V. Abs. (1) genannte Regelung in Kraft.

VIII. Verhaltensregeln

Alle Veranstaltungsteilnehmer verpflichten sich den Anweisungen des Personals und beauftragten und autorisierter Personen insbesondere auf den Boten jederzeit unverzüglich Folge zu leisten. Wiederholte oder schwerwiegende Verletzungen dieser Pflicht können zum sofortigen Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung führen und berechtigen nicht zur Rückerstattung des Kaufpreises. Evtl. Mehrkosten, die durch Pflichtverletzung und Folgen entstehen trägt der Verursacher. Der Schiffsführer hat das Recht, angetrunkene oder stark beeinträchtigte Gäste, die Teilnahme am Event zu untersagen.

VIIII. Schlussbestimmung

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand, wird soweit zulässig, Düsseldorf vereinbart. 2. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht gültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die mit der ungültigen Bestimmung soweit möglichst übereinstimmt. 3. Sämtliche Änderungen und Erweiterungen des zu Grunde liegenden Vertrages, sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 4. Hinweise zum Datenschutz: Die Firma Original ACTIONRIB GmbH weißt darauf hin, dass dem Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verwaltet und genutzt. Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse und ggf. Ihre emailadresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir dies unterlassen, wenn Sie dieser Nutzung widersprechen. Die strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für die Firma Original ACTIONRIB GmbH höchsten Stellenwert 5. Wenn nicht ausdrücklich angezeigt, werden während der Fahrt bzw. des Events vom Veranstalter Bilder/Filme gemacht, die auf Anfrage gerne kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Mit Buchung/ Teilnahme an der Veranstaltung wird der Original ACTIONRIB GmbH das Recht an der Verwendung der Bilder/Filme im Rahmen des Internetauftrittes www.actionrib.de ausdrücklich eingeräumt.

Düsseldorf, 19.03.2013

Wir blicken bei ACTIONRIB auf jahrelange Erfahrung zurück und garantieren unseren Kunden und Gästen nicht nur ein unvergessliches Erlebnis und Fahrvergnügen, sondern auch maximale Sicherheit.

Robert-Lehr-Ufer 31 • 40474 Düsseldorf

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